Auf Dating-Plattformen suchen Nutzer nach neuen Bekanntschaften und zukünftigen Beziehungen. In einem Urteil beschäftigte sich das LG Berlin nun mit sogenannten iNutzern. Hierbei handelt es sich um vom Plattformbetreiber erstellte und moderierte Fake-Profile. Für den Nutzer ist dabei nicht unbedingt ersichtlich, dass er bei seiner Online-Beziehungssuche nicht nur auf echte Kandidaten trifft. Verwendet eine Online-Dating-Plattform von ihr erzeugte Fake-Profile, muss sie diese für ihre Nutzer deutlich kennzeichnen. Hierfür reicht es nicht aus, dass der Einsatz solcher Profile, lediglich in den AGB erwähnt wird. Das entschied das Landgericht LG Berlin im Rahmen einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände vzbv gegen die Betreiberin einer Dating-Plattform d LG Berlin, Urt. Zum Dating-Angebot des Onlineportals gehörten, neben den üblichen Profilen anderer Singles auch sogenannte iNutzer. Mit diesen konnten Personen, die sich im Dating-Portal kostenpflichtig registriert hatten, chatten und flirten. Hinter den Profilen steckten aber keine gewöhnlichen Nutzer der Plattform, sondern von der Website-Betreiberin generierte, fiktive Charaktere. Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht diese Accounts konnten Mitarbeiter der Website von regulären Nutzern kontaktiert werden und eine Art Fake-Unterhaltung führen. Im Gegensatz zu den Profilen realer Interessenten, bestand dabei jedoch nie die Möglichkeit, dass die Unterhaltung zu einem näheren Kontakt oder einem Treffen führt. Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie müssen nur entscheiden, wen sie kennenlernen wollen. Da auf der Startseite des Portals aber kein Hinweis darauf gegeben wurde, dass nicht hinter allen angezeigten Profilen auch Personen stehen, mit denen sich die Nutzer möglicherweise auch wirklich verabreden können, klagte der vzbv und verlangte, dass auf der Website das Vorhandensein solcher iNutzer deutlich gekennzeichnet werde. Einen entsprechenden Hinweis in den AGB sahen die Verbraucherschützer nicht als ausreichend an. Da der Verbraucher nicht erkennen könne, dass er auch mit Fake-Profilen chatte, sei das Angebot des Unternehmens irreführend. Ihrer Ansicht nach könne man kein wettbewerbswidriges Verhalten durch das beworbene Angebot annehmen. Dies sei insbesondere der Fall, da den moderieten Profilen über Deshalb Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht an der Werbung nichts auszusetzen. Die Richter am LG Berlin gaben den Verbraucherschützern recht und sahen in der Geschäftspraktik der Dating-Plattform ebenfalls eine wettbewerbswidrige Handlung. Durch die Werbung täusche die Plattformbetreiberin ihre Kunden über wesentliche Merkmale des Dating-Angebots. Ein durchschnittlich verständiger Verbraucher verstehe dieses so, dass er nach seiner Anmeldung auf anderer Nutzer treffe, die ebenfalls den Wunsch haben, dort flirtwillige Menschen kennenzulernen. Er rechne hingegen nicht damit, dass hinter den Profilen auch von der Plattform beschäftigte Moderatoren stehen. Mit diesen könne er Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht Erwartung, sich mit anderen Menschen zu verabreden, nicht erfüllen. Genau diese Erwartungshaltung werde aber durch die Aufmachung der Website ausgelöst. Die Betreiberin werbe nämlich explizit damit, dass der Nutzer neue Bekanntschaften machen und die hinter dem Profil stehende Person kennen lernen könne. Da dies bei den iNutzern aber nicht möglich sei, werde beim Nutzer eine Vorstellung über das Angebot der Website hervorgerufen, die unrichtig sei. Das LG Berlin betonte, dass die Erwartungshaltung der Nutzer auch nicht durch den Hinweis in den AGB zurechtgerückt werde. Mann könne von einem durchschnittlichen Verbraucher nicht erwarten, dass dieser die AGB vollständig lese. Insbesondere seien die AGB nicht der richtige Ort, um auf wesentliche Inhalte der angebotenen Leistung hinzuweisen. Eine wettbewerbswidrige Handlung liege vor, da Interessenten an der Dating-Plattform durch die unrichtige Werbung dazu bewegt werden, sich im Portal anzumelden. Aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus der Welt des Rechts, verständlich und kompetent erläutert. Dazu hilfreiche Verbrauchertipps und die neuesten Videos von unserem YouTube-Channel.
Dating-Portal muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen
Dating-Portal muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen | Verbraucherzentrale Bundesverband Wer im Internet mit unbekannten Personen flirtet, kann schnell in die Sextortion-Falle kommen. TECHBOOK erklärt die Internet-Erpressung. Doch dort tummeln sich Betrüger, die Liebe. Ob über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen: Partnersuche findet häufig online statt. Dating-Portal gehackt und brisante Infos veröffentlicht - oeatEin spannendes Leben mit vielen Schicksalsschlägen: Damit versucht der Betrüger Empathie und Mitleid zu erregen. Verdächtige Bilderauswahl: Die Fotos sind ausgesprochen attraktiv, Schnappschüsse und Bilder, auf denen man ein Zuhause erkennen kann, gibt es nicht. Dort sollen sie bereits über 1. Irreführung durch Unterlassen. Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop:.
Neuer Bereich
Berliner Landgericht gibt Klage des vzbv gegen Betreiber der Plattform sextreff-hobbyhuren.online statt. Im Online-Dating-Markt findet der Verbraucher1 drei Arten von Portalen vor: „Partnervermitt- lungen“, die auf Basis des eigenen Profils Partner vorschlagen. Doch dort tummeln sich Betrüger, die Liebe. Ob über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen: Partnersuche findet häufig online statt. TECHBOOK erklärt die Internet-Erpressung. Wer im Internet mit unbekannten Personen flirtet, kann schnell in die Sextortion-Falle kommen.Verdächtige Bilderauswahl: Die Fotos sind ausgesprochen attraktiv, Schnappschüsse und Bilder, auf denen man ein Zuhause erkennen kann, gibt es nicht. Zur optimalen Darstellung unserer Webseite benötigen Sie Javascript. Das Sicherheitsleck ist geschlossen worden. Die Erpresser nutzen Informationen von Dating-Plattformen oder auch Bilder und Videos von ihren Opfern. Wirbel um Hitlerbart auf Welser Magistratsfeier. Erste Asyl-Aberkennungsverfahren gegen Syrer eingeleitet. Neue Betrugsmasche - ein angeblicher Anruf von Europol: Polizei warnt vor dreisten Betrügern am Telefon. Das LG Berlin betonte, dass die Erwartungshaltung der Nutzer auch nicht durch den Hinweis in den AGB zurechtgerückt werde. Sie brauchen rechtliche Beratung? Er müsse gerade nicht damit rechnen, dass über wichtige Aspekte der angebotenen Leistung, erst in den AGB informiert werde. Über diese Accounts konnten Mitarbeiter der Website von regulären Nutzern kontaktiert werden und eine Art Fake-Unterhaltung führen. Schadensersatz für Verbraucher ermöglichen - Handlungsspielraum der EU-Modernisierungsrichtlinie nutzen Stellungnahme des vzbv April Alles zu oe24VIP. Urteil Eckdaten zum Urteil Newsletter Alles zum Thema Kontakt. Wie die Geschichte weitergeht, kann man sich vorstellen. Findet er Ausflüchte, dann ist alles klar. IT News. Das entschied das Landgericht LG Berlin im Rahmen einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände vzbv gegen die Betreiberin einer Dating-Plattform d LG Berlin, Urt. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv gegen die Sllik GmbH entschieden, die das Portal betreibt. Doch auf die Fake-Profile wies das Unternehmen lediglich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Laut einem Bericht von ZDNET steckt eine Gruppe namens Shinehunters hinter dem Angriff. Das passiert nicht oft. Sind sie dem Love-Scammer auf einer Dating-Plattform oder in den Sozialen Netzwerken begegnet, sollten Sie nicht versäumen, dem Betreiber sein Profil zu melden. Wenn im Netz Liebe vorgegaukelt wird, um an Geld zu kommen: Love Scam. So können Sie sich von der Echtheit Ihres Gegenübers ein Bild machen. Urteile 4. Am Ende stand vor dem OLG München ein voller Erfolg für Verbraucher. Wir sind umgeben von Strom und das kann bei einem Unfall schnell kritisch werden. Online-Dating-Portale Betreiber muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen. Potenzielle Gefahr aus der Steckdose Stromschlag - Ab wann wird's gefährlich? Die durchgesickerten Daten umfassen Namen, Geburtstag, E-Mail-Adressen, Wohnort mit geografischer Lage, Körperdetails, Familienstand, IP-Adressen, verschlüsselte Kennwörter und Facebook-Informationen. Niemals Geld oder Wertgegenstände verschicken!